Geflügelgrippe Frühjahr 2017 - Unterstützen auch Sie die Bauern und Erzeuger für Eier
Wie Ihnen aus den Medien bekannt ist, werden aktuell alle Legehennen aus Freilandhaltung zum Schutz Ihrer Gesundheit im Stall gehalten.
Der Gesetzgeber erlaubt dem Bauern / Erzeuger innerhalb einer Frist von 12 Wochen, die erzeugten Eier aus dieser Haltung weiter als Eier aus Freilandhaltung zu verkaufen/vermarkten, obwohl die Legehennen nur noch im Stall und Wintergarten gehalten werden. Nach Ablauf der 12 Wochenfrist dürfen dann diese Eier nur noch als Eier aus Bodenhaltung mit Wintergartenauslauf verkauft/vermarktet werden.
Die Bauern/Erzeuger für Eier aus Freilandhaltung kommen hierdurch in finanziellen Schwierigkeiten, sollte die Stallpflicht weiter anhalten. Viele Handelsketten unterstützen mit einer Sonderverpackung, Eier aus Bodenhaltung mit Wintergartenauslauf, den Bauern/Erzeuger der herkömmlichen Freilandhaltung. Unterstützen auch Sie die Bauern/Erzeuger mit dem Kauf von Eiern aus Bodenhaltung mit Wintergartenauslauf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!